Entsorgung von Batterien - Maba-Fashion

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Entsorgung von Batterien

Information
Gemäß § 12 Satz 1 Nr. 1-3 BattV 
(Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (BattVO)
vom 27. März 1998 (BGBl. I S. 658)) weisen wir als Verkäufer darauf hin, 
dass der Kunde als Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet ist. 
Batterien können nach Gebrauch beim Verkäufer oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückgegeben werden. Werden Batterien von Ihnen an den Verkäufer übersandt, ist das Paket ausreichend zu frankieren. Wir werden Sie dann fachgerecht entsorgen lassen.
 
Das nachfolgende Symbol



bedeutet, dass es sich um schwermetallhaltige, schadstoffhaltige Batterien handelt, die nicht mit dem einfachen Haus- oder Gewerbeabfall entsorgt werden dürfen. Die unter dem Symbol befindlichen 

Abkürzungen bedeuten: 
  • Cd“ (Cadmium)
  • Li“ (Lithium) 
  • Li-Ion“ (Lithium-Ionen)
  • Ni“ (Nickel) 
  • Mh“ (Metallhydrid)
  • Pb“ (Blei)
  • Zi“ (Zink).
 
 
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